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Eine fachärztliche Untersuchung ist primäre Voraussetzung für die Teilnahme des Patienten am Lungensport. Die nachfolgenden Untersuchungen sollten unmittelbar, nicht länger als 3 Monate vor Aufnahme des Lungensportes, durchgeführt werden:

  • Körperliche Untersuchung
  • Lungenfunktionsprüfung (inklusive Bronchospasmolyse-Test)
  • Arterielle Blutgasanalyse (Ruhe und Belastung)
  • Ruhe- und Belastungs-EKG (bei Kindern ausschließlich Ruhe-EKG)
  • Röngenthoraxaufnahme
  • Analyse der Leistungsfähigkeit und der Ursachen einer eingeschränkten Belastbarkeit

Ist die Teilnahme nach eingehender Untersuchung unter Berücksichtigung der Ein- und Ausschlusskriterien für den Patienten gegeben, so gilt für die Teilnahme am Lungensport weiterhin:
Patienten mit Asthma sollten einen Peakflow von über 80 % des persönlichen Bestwertes aufweisen
Patienten mit COPD und respiratorischer Globalinsuffizienz ist die Teilnahme am Lungensport möglich, wenn:
eine Belastung mit 25 Watt über 3 Minuten möglich ist oder 
die 6-Minuten-Gehstrecke ≥ 200 Meter ist.

COPD-Patienten unter einer Langzeitsauerstofftherapie haben die Möglichkeit, am Lungensport teilzunehmen, wenn: 
sie infektfrei sind 
ein Sauerstoffgerät zum Training mitgebracht wird 
der Einsatz eines Pulsoximeters (Ziel: SaO2 > 90 % unter Belastung) möglich ist.

Die „Verordnung" des Lungensports ist durch einen Arzt durchzuführen. Sie erfolgt mittels des „Antrags auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport". Diese Tätigkeit ist mit einer Gebühr nach Nr. 73 BMÄ/E-GO berechnungsfähig. Lungensport belastet demnach nicht das ärztliche Budget.

Beim Ausfüllen des Antrags berücksichtigt der Arzt die vorgegebenen Einschluss-/ Ausschluss-Kriterien. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur solche Patienten zum Lungensport kommen, deren gesundheitliche Situation es zulässt, Lungensport in einer ambulanten Gruppe ohne Schaden zu nehmen, mitzumachen.

Von Zeit zu Zeit sollte der behandelnde Arzt prüfen, ob die ursprünglich festgestellten Werte noch vorliegen. Der Arzt soll den Fachübungsleiter - natürlich nach einer entsprechenden Rücksprache mit dem Patienten und nach dessen Zustimmung - über die Untersuchungsergebnisse unterrichten. Damit ist dieser bei einem eventuellen Notfall mit den Daten versehen, die ein anderer Arzt braucht, wenn es um Erste Hilfe geht.

Die zeitliche Dauer für Rehabilitationssport ist wie folgt geregelt:

Regulär werden von den Krankenkassen Zuschüsse für 50 Übungseinheiten (Richtwert) gewährt, die innerhalb von 18 Monaten in Anspruch genommen werden müssen. Bei schweren chronischen Atemwegserkrankungen werden Zuschüsse für 120 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten gewährt. Die empfohlene Anzahl der wöchentlichen Übungsveranstaltungen (zweimal) ist ebenfalls im Formular einzutragen. Eine Weiterverordnung ist möglich.

Ein- und Ausschlusskriterien

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Lungensportgruppe

  1. Mindestbelastbarkeit von 25 Watt über 3 Minuten im steady state von Herzfrequenz und Atmung (=30 Min. nach Bronchodilatation) oder 6-Minuten-Gehstrecke > 200m
  2. SaO2 unter Belastung (25 Watt) > 90 % (ggf. unter O2-Gabe)
  3. RRsyst < 220, RRdiast< 120 mmHg
  4. Keine Ischämiezeichen oder bedrohliche Rhythmusstörungen im Belastungs-EKG

Ausschlusskriterien

  1. Symptomatische KHK
  2. Dekompensierte Herzinsuffizienz
  3. Hämodynamisch wirksame Herzrhythmusstörungen
  4. Hämodynamisch bedeutsame Vitien
  5. Unzureichend eingestellte arterielle Hypertonie
  6. Dekompensiertes Cor pulmonale
  7. Rechtsherzbelastung bei pulmonaler Hypertonie (PAP > 40 mmHg)
  8. Belastbarkeit < 25 Watt
  9. Unkontrolliertes Asthma
  10. Exazerbierte COPD
  11. Starkes Übergewicht (BMI > 35)*

* Aufnahme in spezielle Sportprogramme empfehlenswert