Vereinsgründung
Falls Sie einen Verein mit dem Schwerpunkt „Rehabilitationssport“ gründen möchten oder müssen, weil vor Ort kein bestehender Verein die Gruppe übernehmen kann, finden Sie im Folgenden Hilfen zur Vereinsgründung. Die Mustervorlagen sind lediglich als Beispiele zu verstehen, die natürlich Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden müssen und keinesfalls als verbindlich anzusehen sind.
Zur Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) sind mindestens 7 Personen erforderlich. Die Satzung sollte bereits im Vorfeld mit den Gründungsmitgliedern abgesprochen werden und muss final auf der Gründungsversammlung (hierfür Termin vereinbaren und offiziell einladen) verabschiedet und unterschrieben werden.
Gründungsprotokoll
Das Gründungsprotokoll sollte in wesentlichen Zügen vorbereitet werden und ist im Rahmen der Gründungsversammlung dann konkret zu verfassen und von allen Gründungsmitgliedern zu unterschreiben (siehe Vorlage).
Vereinssatzung
Die Satzung ist von allen Gründungsmitgliedern im Rahmen der Gründungsversammlung zu unterschreiben.
Hinweis: Besprechen Sie die Satzung mit den „gründungswilligen“ Personen vor. Es sollte im Vorfeld Konsens über wesentliche Punkte vorhanden sein und nicht erst auf der Gründungsversammlung „diskutiert werden müssen“.
Anmerkung: Eine Mitgliedschaft im entsprechenden Landessportverband sollte explizit in die Satzung aufgenommen werden, da ansonsten u.U. Probleme im Bereich Versicherung und bei der Anerkennung als Erbringer von Rehabilitationssport auftreten können. Ohne diese Anerkennung ist die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Notarielle Beglaubigung
Satzung und Protokoll der Mitgliederversammlung (Gründungsprotokoll) müssen notariel beglaubigt werden. Denken Sie daran, sich ausweisen zu können.
Der Notar veranlasst dann alles weitere: In der Regel erhalten Sie ein Anschreiben zur Einreichung beim zuständigen Amtsgericht bzw. dem entsprechenden Vereinsregister. Dem Schreiben liegen die beglaubigte Satzung und das beglaubigte Protokoll der Mitgliederversammlung bei.
Kosten ca. 50-100,- €.
Wenn der Verein eingetragen ist (= eingetragener Verein: „e.V.“), erhalten Sie nach ca. 4-8 Wochen ein entsprechendes Schreiben vom Amtsgericht – Registergericht (Vereinsregister). Dieses enthält die Vereinsregisternummer (VR z.B. sechsstellige Nummer).
Natürlich kommt dann irgendwann auch eine Rechnung über ca. 75,- €.
Die Nummer des Vereinsregisters können Sie z.B. in den Briefkopf Ihres Vereins (link auf Mustervorlage) zu übernehmen; häufig geschieht dies in der Form:
Musterverein e.V., Sitz: Musterstadt, ist seit dem xx.xx.2015 (Datum des Bescheids angeben) als gemeinnützig anerkannt
Gem.: Freistellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt
VR xxxxxx (VR-Nummer angeben)
Hinweis: Während Sie nach der notariellen Beglaubigung auf Ihre VR-Nummer warten, schreiben Sie die beiden in Ihrer Satzung – im Falle der Vereinsauflösung – begünstigten Vereine an. Bitten Sie um eine Kopie des jeweiligen Freistellungsbescheides. Sie sparen dadurch Zeit bei der Erlangung des nächsten Schrittes.
Beantragung der Gemeinnützigkeit (= Steuerbegünstigung) beim zuständigen Finanzamt
Gemeinnützigkeit ist ein steuerbegünstigter Zweck. Bei Anerkennung eines „e.V.“ vom Finanzamt ist dieser von Ertragssteuern und Vermögensteuern befreit.
Sie benötigen: Die beglaubigte Satzung, das Gründungsprotokoll, das Schreiben des Amtsgerichts und (wichtig!) die beiden Freistellungsbescheide Ihrer „begünstigten“ Vereine aus der Satzung (§ 7 Punkt 2). Nach ca. 4-8 Wochen erhalten Sie einen Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. Dann sind Sie offiziell „gemeinnützig“.
Institutionskennzeichen beantragen
Wenn Sie Rehasport abrechnen wollen, dann benötigen Sie noch das sog. Institutionskennzeichen (IK). Dieses ist bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE – IK), Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin zu beantragen. Informationen und relevante Formulare finden sich auf der internetseite des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): http://www.dguv.de/arge-ik/index.jspIm Schreiben der ARGE – IK erhalten Sie nach ca. 4-8 Wochen das entsprechende Institutionskennzeichen zugewiesen. Dieses berechtigt dann zur Abrechnung. Dieses IK (wie auch die Vereinsregisternummer) sollten auf dem Briefkopf etc. geführt werden.
Mitgliedschaft beim entsprechenden Landessportverband beantragen
Beantragen Sie die Mitgliedschaft beim entsprechenden Landessportverband. Der Versicherungsschutz ist bundesweit uneinheitlich geregelt. Erkundigen Sie sich, ob Sie – wie z.B. in Bayern– noch bei anderen Verbänden (z.B. im BVS) Mitglied werden sollten. Beachten Sie eine Zeitdauer bis zur Anerkennung von 4-8 Wochen. Hinweise zum konkreten Vorgehen (Aufnahmeantrag, relevante Formulare etc.) finden Sie auf den Seiten des zuständigen Landessportverbandes.
Verzeichnis der Landessportbünde: Landessportbünde in Deutschland
Auf den Seiten des Behindertensportverbandes Niedersachsen (BSN) finden sich eine Reihe weiterer sehr hilfreicher Informationen und Downloads: http://www.bsn-ev.de/rehabilitationssport
Für Bayern: Mitgliedschaft bei BVS beantragen
In Bayern ist die Mitgliedschaft im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS) anzustreben. Die Zeitdauer bis zur Anerkennung – und damit gültigem Rechtsschutz – beträgt auch hier 4-8 Wochen.
Hinweis: Die Sportfachverbandsnummer für Sportart „Rehabilitationssport“, definiert als Fachsportart im Sportfachverband „Behinderten- und Rehasport“ ist die Nr. 37.
Alle Informationen zur Mitgliedschaft und entsprechenden Leistungen finden Sie unter http://www.bvs-bayern.com/
Auf den Unterseiten des BVS finden sich eine Reihe weiterer sehr hilfreicher Informationen und Downloads: http://www.bvs-bayern.com/Service/Downloads/
Mitgliedsverbände des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS):
http://www.dbs-npc.de/dbs-mitgliedsverbaende.html
Für Bayern: Mitgliedschaft/Anerkennung bei der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitationssport in Bayern (AOK) beantragen
Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitationssport in Bayern (AOK). Diese ist verbindlich, wenn Sie Asthmasport anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen. Interessanterweise ist COPD nicht als Indikation aufgeführt. Die Zeitdauer bis zur Anerkennung beträgt ca. 4-8 Wochen.
Beachten Sie auch, dass die meisten Kassen eine erste Abrechnung erst nach 3-6 Monaten zulassen.
Arbeitsgemeinschaft Rehabilitationssport in Bayern
Carl-Wery-Straße 28
81739 München
Ansprechpartnerin: Heidemarie Kempf
Tel.: 089 62730 - 279
Fax: 089 62730 – 650279
Heidemarie.Kempf@by.aok.de
Geschäftszeiten: Mo. - Fr. 8.00 h - 12.00 h
Weitere Schritte
Planen Sie rechtzeitig u.a. folgende Punkte, damit Ihr Verein möglichst rasch voll einsatzfähig ist.
Eröffnen Sie ein Konto
Eröffnen Sie ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl. Satzung, Protokoll der Mitgliederversammlung und Anerkennung des Vereins (Schreiben Amtsgericht – Vereinsregister) mitnehmen. Denken Sie daran, sich ausweisen zu können. Nehmen Sie am besten Ihren stellvertretenden Vorsitzenden mit (oder weitere Personen) und legen Sie entsprechende Vollmachten (Zeichnungsberechtigung) für das Konto fest.
Überlegen Sie, ob online-banking, Konto-/ Kreditkarten, etc. sinnvoll sind. Nach Kontoeröffnung sollten Sie rasch alle Schritte einleiten, damit Sie ein SEPA-Mandat erhalten, um später die Mitgliedsbeiträge einziehen zu können.
Hierfür müssen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.
Hilfreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. bei der Deutschen Bundesbank unter: Gläubigeridentifikationsnummer beantragen | Deutsche Bundesbank
Erzeugen von Vereinsdokumenten
Nachfolgend eine Auswahl von Musterdokumenten. Diese sind weder vollständig (i.S. einer kompletten Vereinsverwaltung) noch verbindlich, sondern lediglich als Vorlage zur Erstellung Ihrer eigenen Unterlagen gedacht.
3_Aufnahmeantrag Musterverein.docx (21,0 KiB)
4_Informationen Interessenten Ablauf Lungensport.docx (28,2 KiB)
5_Beratungsprotokoll.docx (16,8 KiB)
6_Haftungsausschluss.docx (13,7 KiB)
Software zur Vereinsverwaltung und elektronischen Abrechnung
Dieser Punkt ist etwas heikel, da keine Bevorzugung oder Werbung auf den Seiten den AG-Lungensport in Deutschland e.V. platziert sein sollte. Der nachfolgende Vorschlag spiegelt die Empfehlung der Privatperson Dr. Oliver Göhl basierend auf den Erfahrungen mit seinem Verein „Donauschnaufer e.V.“ wieder.
Interessant ist die Software „Reha-fit“ (Link: Reha-Fit-Software) aus dem einfachen Grund: Sie ist weitgehend kostenfrei und ermöglicht neben der Vereinsverwaltung die elektronische Abrechnung. Die genauen Nutzungsbedingungen und „versteckten Kosten“ (für Zusatzleistungen wie „Kartenlesegerät“ für die „Versicherungskarte der Krankenkasse“ und „digitales Unterschriftenpad“ oder anteilige Gebühren bei der Abrechnung mit den Kassen) finden sich im vorbeschriebenem Link.
Mit dem Kartenlesegerät werden alle relevanten Daten von der Versicherungskarte der Krankenkasse ausgelesen und direkt importiert. Das erspart viel Schreibarbeit beim Anlegen von neuen Mitgliedern. Lästiges Suchen aller relevanten Abrechnungsnummern, etc. entfällt. Nach der Auswahl eines Abrechnungszentrums Ihrer Wahl kann die Abrechnung mit den Kassen mit überschaubarem Aufwand sichergestellt werden.
Erwägen Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz
Ziehen Sie in Betracht einen erweiterten Versicherungsschutz für einzelne Bereiche (z.B. KfZ-Zusatzversicherung, Reiseversicherung etc.) zu erwerben. Etabliert haben Sie hier Versicherungen über die ARAG, die ausführlich im nachfolgenden Link einsehbar sind: http://www.arag-sport.de